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Prozess

Um Ihnen eine Vorstellung davon zu geben, wie ein Beteiligungsprozess aussieht, haben wir ihn idealtypisch vom Erstkontakt bis zum Abschluss des Beteiligungsvertrages skizziert.
 
 

In diesem „Idealfall“ beträgt die Durchlaufzeit rund 16 Wochen. Sie kann selbstverständlich unterschritten, in komplexen Fällen aber auch überschritten werden.  
 

    

Beteiligungsprozess 1 – Erstkontakt 2 – Wirtschaftliche Einigung 3 – Letter of Intent (LoI) 4 – Due Diligence (DD) 5 – Beteiligungsvertrag ~ 16 Wochen

1 – Erstkontakt

In der Informationsphase erläutert das Kapital suchende Unternehmen den bestehenden Kapitalbedarf und das Geschäftsmodell – am besten mit einem Businessplan. Dieser beschreibt Produkte und Dienstleistungen aus den drei Blickwinkeln Kundennutzen, technische Machbarkeit und betriebswirtschaftlicher Effekt.

Der Umfang des Businessplans variiert je nach Unternehmen: von einer kommentierten Planung bis zum strategischen Planungs- und Arbeitsinstrument. Grundsätzlich gilt: je innovativer das Geschäftsmodell, desto höher unser Informationsbedarf.

2 – Wirtschaftliche Einigung

Aus den Informationen erstellen wir eine indikative wirtschaftliche Einigung, die wesentliche Eckpunkte einer möglichen Beteiligung enthält – unter anderem Höhe, Form, Fristigkeit und Gegenleistung.

3 – Letter of Intent (LoI)

Stimmen alle Parteien den Inhalten der wirtschaftlichen Einigung zu, werden diese in einem Letter of Intent (LoI) niedergelegt. Der LoI enthält detaillierte Angaben, beispielsweise zu Kontrollrechten während der Halteperiode. Der rechtlich unverbindliche LoI kann bereits verbindliche Absprachen, zum Beispiel zu Exklusivität und Vertraulichkeit, enthalten.

4 – Due Diligence (DD)

Auf Basis des LoI beginnt die Due Diligence, also die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens zur Vorbereitung der Beteiligung. Der Umfang der Prüfung variiert ebenfalls je nach Unternehmen, umfasst aber regulär die betriebswirtschaftliche und juristische Ebene.

5 – Beteiligungsvertrag

Der Beteiligungsvertrag markiert den Übergang von der Prüfungs- in die Halteperiode. Im Vertrag sind alle Absprachen geregelt, die in Verbindung mit der Beteiligung getroffen werden.

In diesem „Idealfall“ beträgt die Durchlaufzeit rund 16 Wochen. Sie kann selbstverständlich unterschritten, in komplexen Fällen aber auch überschritten werden.